Die wichtigsten Begriffe aus der Welt der Fonds kurz erklärt für Sie in unserem alphabetisch geordneten Glossar.
Hedgefonds — Seit 1. Januar 2004 sind Hedgefonds auch in Deutschland zugelassen und werden im InvG als Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken bezeichnet. Während Einzel-Hedgefonds (Single Hedgefonds) nicht öffentlich verkauft werden dürfen, können Privatanleger in Dach-Hedgefonds, die unter bestimmten Vertriebsauflagen verkauft werden dürfen, investieren. Bei Single Hedgefonds verfügt der Manager in seinen Investmententscheidungen über viele Freiheiten und kann zur Steigerung des Investitionsgrades grundsätzlich unbeschränkt Kredite aufnehmen. Der Einsatz von Derivaten ist ebenso erlaubt (Leverage) wie der Verkauf von Vermögensgegenständen, die zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Sondervermögen gehören (Leerverkauf). Die Anlagestrategie eines Single Hedgefonds ist im Verkaufsprospekt festgelegt, der die Basis für den Anlagegrundsatz bildet. Dach-Hedgefonds wiederum investieren überwiegend in Single Hedgefonds, dürfen selbst aber keine Leverage- und Leerverkaufs-Geschäfte durchführen. Gewinn- und Verlustpotenzial sind bei einer Anlage in Hedgefonds beträchtlich.
