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Die wichtigsten Begriffe aus der Welt der Fonds kurz erklärt für Sie in unserem alphabetisch geordneten Glossar.


BVI-Methode — Mit dieser Methode kann die Wertentwicklung eines Investmentfonds berechnet werden. Grundlage ist der Wert der Anteile zu Beginn und zum Ende des Berechnungszeitraumes. Dazu kommen alle Ausschüttungen (inkl. Körperschaftsteuerguthaben), die als am Tag der Ausschüttung wiederangelegt gelten (wie es z.B. bei einem Investmentkonto der Fall ist). Individuelle steuerliche Faktoren werden genauso wenig berücksichtigt wie Rücknahmespesen, Depot- und Kontoführungsgebühren. Der Ausgabeaufschlag kann miteinbezogen werden. Beispiel: - Anteilwert zu Beginn des Berechnungszeitraumes: EUR 150,- - Anteilswert am Ende des Berechnungszeitraumes: EUR 220.- - Ausschüttungsbetrag: EUR 10,- - Anteilswert am Tag der Ausschüttung: EUR 200,- Wertentwicklung unter Vernachlässigung des Ausgabeaufschlages - Wiederanlage der Ausschüttung in Anteilen: EUR 10,- : EUR 200,- = 0,05 => - Bestand an Anteilen am Ausschüttungstag: 1,05 => - Wert der Anteile am Ende des Berechnungszeitraums: EUR 220,- x 1,05 = EUR 231,- => - Wertentwicklung am Ende des Berechnungszeitraums: [(231 - 150) : 150] x 100 = 54 % Wertentwicklung unter Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages (Beispiel: 2,5 %) - Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages: 231 : 1,025 = 225,37 - Wertentwicklung am Ende des Berechnungszeitraums: [(225,37 – 150) : 150] x 100 = 50,25 %




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