Die wichtigsten Begriffe aus der Welt der Fonds kurz erklärt für Sie in unserem alphabetisch geordneten Glossar.
Mündelfonds — Per Gerichtsbeschluss als mündelsicher klassifizierte Investmentfonds. Ein gesetzlich bestimmter Vormund darf das Geld seiner Mündel (Pflegebedürftige, die nicht mehr voll geschäftsfähig sind) nur in solche Wertpapiere investieren. Mündelsichere Fonds können Renten-, Aktien- und auch offene Immobilienfonds sein. Die vollständige Liste aller in Deutschland zugelassenen Mündelfonds mit Angabe der jeweiligen Aktenzeichen entsprechender Gerichtsurteile sind abzurufen unter www.bvi.de (Rubrik Mündelsichere Fonds).
