Die wichtigsten Begriffe aus der Welt der Fonds kurz erklärt für Sie in unserem alphabetisch geordneten Glossar.
Geschlossene Immobilienfonds — Geschlossene Immobilienfonds sind juristisch als Personengesellschaften organisiert. Kapitalanleger werden Gesellschafter einer solchen Gesellschaft durch Erbringung einer Bareinlage. Die Summe dieser Bareinlagen bildet das Fondseigenkapital, welches – ergänzt durch gegebenenfalls benötigtes Fremdkapital – zum Erwerb der im Gesellschaftszweck bestimmten Immobilie verwendet wird. Die Anzahl der Gesellschafter ist begrenzt.
