Die wichtigsten Begriffe aus der Welt der Fonds kurz erklärt für Sie in unserem alphabetisch geordneten Glossar.
Freistellungsauftrag — Um den Sparerfreibetrag nicht erst zeitverzögert über die Einkommensteuererklärung geltend zu machen, können Anleger ihrer Investmentgesellschaft, Bank oder Sparkasse einen Freistellungsauftrag erteilen. Die steuerpflichtigen Teile der Ausschüttungen von Fonds werden dann bis zur Höhe des Freistellungsauftrags ausbezahlt bzw. bei thesaurierenden Fonds die Zinsabschlagsteuer den Anlegern erstattet. Bei Eigenverwahrung der Fondsanteile kann die einbehaltene Zinsabschlagsteuer nur über die Einkommensteuererklärung zurück geholt werden.
