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12.12.2011 17:41 — Jeder 3. Riester-Sparer überprüft Sparraten unzureichend

Frankfurt (fondsweb.de) - Mehr als jeder dritte Riester-Sparer (35 Prozent) hat die Höhe der monatlichen Sparrate für seinen bestehenden Riester-Vertrag noch nie beziehungsweise vor deutlich mehr als einem Jahr überprüft, so ein Ergebnis der Umfrage von Union Investment zur Altersvorsorge im vierten Quartal 2011. Damit riskieren sie nach Meinung der Fondsgesellschaft, nicht die maximal möglichen staatlichen Zulagen zu erhalten. Um diese zu bekommen, müssten vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres gespart werden. Werde weniger eingezahlt, würden die Zuschüsse des Staates anteilig gekürzt. Allein dadurch hätten die Sparer im zuletzt abgeschlossenen Beitragsjahr 2008 rund 470 Millionen Euro nicht abgerufen, wie in dem aktuellen Vorsorgeatlas Deutschland festgestellt worden sei.


Bei der Umfrage falle auf, dass sich besonders Männer zu wenig um ihren Vertrag kümmerten. So habe fast jeder vierte männliche Sparer angegeben, seine Sparrate noch nie kontrolliert zu haben. Bei den Frauen seien es hingegen nur 15 Prozent gewesen, was möglicherweise daran liege, dass sie beim Thema Altersvorsorge aktiver seien. Denn seit der ersten Erhebung im dritten Quartal 2007 würden es durchschnittlich 74 Prozent der weiblichen Befragten für notwendig halten, sich mir der privaten Vorsorge zu beschäftigen. Bei den Männern seien es im Durchschnitt nur 70 Prozent gewesen. Und auch beim Abschluss von Riester-Verträgen lägen die Frauen vorn. Mehr als die Hälfte von ihnen habe in der aktuellen Befragung angegeben, dass sie einen Vertrag unterzeichnet hätte. Bei den Männern seien es dagegen nur 39 Prozent gewesen.


Betrachte man die unterschiedlichen Altersklassen, falle auf, dass 42 Prozent der Menschen zwischen 50 und 59 Jahren noch nie oder vor deutlich mehr als zwölf Monaten ihre Sparraten überprüft hätten. An vorletzter Stelle folgten mit 34 Prozent die 30- bis 39-Jährigen. Bei der jüngsten Gruppe der 20- bis 29-Jährigen habe mehr als jeder fünfte Sparer angegeben, sich nicht um die Anpassung der Sparraten zu kümmern. Gleichzeitig hätten in dieser Altersklasse aber 62 Prozent gegeben, dass es wichtig sei, sich mit dem Thema Altersvorsorge zu beschäftigen.


Lohnerhöhungen können zu Kürzung der Riester-Zulagen führen


"Entscheidend für den Erhalt der vollen staatlichen Förderung ist das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen des Vorjahres. Erhöht sich dieses, müssen auch die Sparraten beim Riester-Vertrag angepasst werden, wobei die Obergrenze bei 2.100 Euro jährlich liegt. Werden nicht vier Prozent des Vorjahreseinkommens gespart, erfolgt eine anteilige Kürzung der Zulagen", berichtet Union Investment. "Wer im nächsten Jahr die vollen Zuschüsse haben möchte, sollte noch bis zum Jahresende seinen Vertrag überprüfen und gegebenenfalls die fehlende Summe einzahlen", rät Wolfram Erling, Leiter Zukunftsvorsorge bei Union Investment. Gerade vor dem Hintergrund der letzten Lohnsteigerungen könne eine fehlende Anpassung beim Riester-Vertrag leicht ins Geld gehen. Im Jahr 2010 sei das effektive Bruttoeinkommen pro Arbeitnehmer nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nominal um 2,2 Prozent zugenommen. Und bei den Tarifverhandlungen im ersten Halbjahr 2011 sei laut dem WSI Tarifarchiv der Hans Böckler Stiftung sogar eine durchschnittliche Steigerung von 2,3 Prozent erzielt worden. Erling rät daher, mindestens einmal im Jahr zusammen mit dem Bankberater nachzusehen, ob die Höhe der Sparraten ausreicht, um kein Geld vom Staat zu verschenken.


Mittelbar zulageberechtigte Riester-Sparer müssen laut Fondsgesellschaft aufpassen und sollten sich ihren Vertrag ansehen. Denn ab 2012 müsse jeder Vertragsinhaber mindestens 60 Euro einzahlen, um die Förderung zu erhalten. "Geschieht dies nicht, werden die Zulagen bei den mittelbar berechtigten Sparern nicht anteilig gekürzt, sondern entfallen ganz. Dies gilt nicht nur für die Grund-, sondern auch für die Kinderzulagen, sofern sie auf diesen Vertrag laufen", betont Erling. Als mittelbar zulageberechtigt würden beispielsweise Menschen gelten, die nicht arbeiten und deren unmittelbar zulageberechtigter Ehepartner einen Riester-Vertrag abgeschlossen habe. Bislang hätten sie keine eigenen Beiträge leisten müssen und hätten trotzdem die vollen staatlichen Zuschüsse bekommen.


Ab nächstem Jahr gibt es laut Union Investment eine weitere Neuerung: Riester-Sparer, deren Zulage in den vergangenen Beitragsjahren zurückgefordert worden sei, könnten unter bestimmten Voraussetzungen ihre fehlenden Beiträge nachzahlen und dadurch die volle Zulage erhalten.

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