Frankfurt (fondsweb) - Der zu Beginn vergangener Woche veröffentlichte Diskussionsentwurf des "Gesetzes zu Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes" sowie die damit verbundene Aussetzung der Rücknahme von Anteilscheinen bei zwei Wettbewerbern haben auch beim CS EUROREAL (DE0009751404, DE0009805002) zu deutlichen Mittelabflüssen geführt.
"Mit Netto-Mittelrückflüssen in Höhe von 278,7 Mio. EUR, davon allein 127,7 Mio. EUR am vergangenen Freitag, verzeichnete der CS EUROREAL seit der Veröffentlichung des Diskussionsentwurfs deutlich weniger Rückflüsse als diverse Wettbewerber", teilt Credit Suisse mit. Die Erklärung der CDU/CSU-Fraktion im Bundestagsfinanzausschuss am Wochenende, insbesondere einer Einführung von Bewertungsabschlägen auf die von Sachverständigen ermittelten Verkehrswerte nicht zuzustimmen sowie offene Immobilienfonds als attraktive und langfristige Anlageform für den privaten Vermögensaufbau zu erhalten, habe zu einer Marktberuhigung beigetragen. "Nach dieser Klarstellung gingen die Netto-Mittelrückflüsse bereits am Montag wieder auf 41 Mio. EUR und am Dienstag auf 35,3 Mio. EUR zurück", heißt es. Untermauert werde das Vertrauen der Anleger in den CS EUROREAL durch die weiterhin konstanten täglichen Zuflüsse von durchschnittlich 6 Mio. EUR. "Die für Anteilscheinrücknahmen zur Verfügung stehenden Mittel liegen aktuell bei über 250 Mio. EUR", so die Gesellschaft.
Dieser erfreuliche Trend zeige auch, dass die Anleger und Vertriebspartner zwischen den verschiedenen Anbietern und auch zwischen den einzelnen Fonds mittlerweile genauer zu differenzieren wissen. Sie schätzten die langfristig orientierte Strategie und die Fokussierung des CS EUROREAL auf ertragsstarke Coreobjekte in stabilen europäischen Immobilienmärkten. "Nicht umsonst ist der CS EUROREAL auch weiterhin auf den Empfehlungslisten vieler und namhafter Vertriebspartner als langfristige Anlagealternative für den stabilitätsorientierten Teil des Anlageportfolios", heißt es weiter.
Der veröffentlichte Diskussionsentwurf sei noch weit davon entfernt, Gesetz zu werden. "Da es zu keiner Rückwirkung und einem damit verbundenen Bestandsschutz für Altanleger kommen soll, empfehlen wir, die weitere Entwicklung der Diskussionen um die Novellierung des Investmentrechts abzuwarten", schreibt Credit Suisse abschließend.
