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05.11.2008 16:14 — Anteilsrücknahmen-Einstellung

Luxemburg (fondsweb) - Da ein Grossteil der Vermögenswerte der Kompartimente UBAM - Local Currency Emerging Market Bond USD (LU0244150230, LU0244150313) und UBAM - Local Currency Emerging Market Bond EUR ( (LU0244148689, LU0244148762) sich als illiquide herausstellen, hat der Verwaltungsrat entschieden, die Berechnung des Nettoinventarwertes, sowie die Ausgabe, Rücknahme und Konverstion der Aktien der zwei vorgenannten Kompartimente bis auf weiteres einzustellen. Der erste Nettoinventarwert auf welchen sich diese Suspendierung anwendet ist derjenige vom 27. Oktober 2008.


Alle Ausgabe-, Rücknahme- und Konversionsgesuche können während der ganzen Dauer der Suspendierung storniert werden, heißt es von Seiten der Fondsgesellschaft. Die Wiederaufnahme der Nettoinventarwertberechnung, der Ausgabe, Rücknahme und Konverstion der Aktien der 2 vorgenannten Kompartimente werde bekanntgegeben.


"Die Entscheidung, die Kotierung auszusetzen, diente ausschliesslich dem Schutz der Aktionäre der beiden Teilfonds. In den letzten Wochen kam es generell zu einer rasanten Steigerung der an Schwellenmarktfonds gerichteten Rücknahmeanträge, die auf die Kapitalrückführung in die G7-Länder und auf den verallgemeinerten Leverageabbau durch die Marktteilnehmer zurückzuführen war. Zurzeit wird in den Schwellenländern der Handel mit Finanzaktiven von technischen Faktoren beherrscht und nicht von makroökonomischen Fundamentaldaten geleitet, was zu einem Liquiditätsschwund an den Märkten führt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt würde die tägliche Annahme von signifikanten Rücknahmeanträgen die bereits stark reduzierte Cash Quote der Teilfonds zusätzlich vermindern und den Fondsmanager zwingen, seine Vermögenswerte rasch auf einem Markt ohne Liquidität zu veräussern und diese somit weit unter ihrem wirklichen Wert abzustossen. Eine solche Lösung ist unseres Erachtens nicht akzeptabel, das sie den Interessen der Aktionäre zuwiderläuft", schreibt die Fondsgesellschaft.


Ungeachtet der verschlechterten Marktbedingungen seien die Vermögenswerte beider Teilfonds solide und das Ausfallrisiko niedrig. Die zeitweilige Aussetzung der Berechnung des Nettoinventarwertes bedeute nicht, dass es zu einem Ausfall der Teilfonds kommen könnte. Die Kotierung des Nettoinventarwertes der beiden obgenannten Teilfonds werde unverzüglich wieder aufgenommen, sobald die Liquidität an den Märkten wieder gesichert sei und eine Erfüllung der Rücknahmeanträge erlaube, ohne langfristig orientierte Aktionäre zu benachteiligen. Die Kotierung der beiden anderen Teilfonds UBAM - Emerging Market Bond (EUR & USD) werde unverändert weitergeführt.

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